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Verlängerung der Energiesparrichtlinie

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.10.2017 beschlossen die Laufzeit unserer Energiesparrichtlinie bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Das bedeutet, dass folgende Maßnahmen/Anschaffungen wie bisher durch Zuschüsse der Gemeinde gefördert werden.

  • Gebäudecheck durch einen Energieberater

  • Austausch von Heizungspumpen

  • Anschaffung von „Weißer Ware“ grds. ab Energielabel A+++

  • Austausch von Fenstern und Haustüren gegen neue, die der aktuellen EnEV entsprechen

  • Außendämmung, Geschoßdeckendämmung

  • Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Speicherbatterien

  • Anschaffung von Pellet- und Wärmepumpenheizungen

  • Austausch von Nachtspeicheröfen

  • Neubau Passivhaus

    Die Gesamtförderung beträgt bis zu 6.000,- € je Haushalt. Sie reicht von bis zu 100,- € für den Austausch von Umwälzpumpen, bzw. Anschaffung von bestimmten neuen Elektrogeräten, bis zu 2.500,- € für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen, Speicherbatterien, bestimmter Heizungsanlagen und Dämmmaßnahmen. Der Neubau eines Passivhauses wird mit bis zu 6.000 € gefördert.

    Der Gebäudecheck durch einen Energieberater ist für den Bürger völlig kostenlos, er hilft Energiefresser aufzuspüren und Einsparpotential zu erkennen. Auch ist er Voraussetzung um in den Genuss der Förderung zu kommen.

     

 

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