Informationen zur Schnorbacher Energiesparrichtlinie
Unsere Energiesparrichtlinie ist seit dem 28.05.2015 in Kraft. Es wurden in diesem Zeitraum 55 Energiechecks durch den Energieberater durchgeführt, bei 90 Wohnhäusern entspricht das einer hervorragenden Beratungsquote von über 60%.
Die Gemeinde zahlte bisher eine Fördersumme von insgesamt 115.768 € an die Bürger für Energiesparmaßnahmen aus. Die Gesamtinvestitionen dieser Bürger betrugen 610.589 €. Insgesamt wurden Fördergelder an 53 Haushalte ausgezahlt.
Im Einzelnen wurden folgende Anschaffungen/Maßnahmen gefördert:
Kühlschränke/Waschmaschinen, etc. 74
Umwälzpumpen/Hydraulischer Abgleich 17
Fenster/Haustüren 117
Wärmedämmung 4
Wärmepumpenheizung 2 Pelletheizungen 3
Lüftungsanlage 1
Photovoltaikanlagen 19
Batteriespeicher 10
Zwei weitere Photovoltaikanlagen sowie ein Batteriespeicher gehen Anfang des Jahres noch ans Netz. Die Förderrichtlinie wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.
Zu beachten ist jedoch, dass das Klimaschutzpaket der Bundesregierung ab dem 01.01.2020 in Kraft tritt. Hier gibt es einkommensteuerliche Förderungen für Erneuerung/Austausch von Heizungsanlagen und energetischen Sanierungen.
Diese Förderung ist mit unserer Förderrichtlinie nicht kompatibel. Sollte also ein Austausch einer Heizung, von Fenstern und Türen oder Dämmmaßnahmen geplant sein, bitte vorher bei mir Rückfragen.