Standfestigkeit der Grabsteine
Als Friedhofsträger ist die Gemeinde verpflichtet mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabsteine zu prüfen und zu dokumentieren.
Die diesjährige Prüfung ist für die 39. Kalenderwoche (ab dem 21.09.2020) geplant.
Eine beauftragte Firma wird die Prüfung durchführen.
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